Vertretung gegenüber
Ämtern und bei
Betriebsprüfungen

Als Steuerberater haben wir die Möglichkeit, für Sie Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt und bei Klagen auch vor den Finanzgerichten durchzusetzen. Dies gilt sowohl im Rahmen genereller Steuerpflichten als auch im Falle einer Betriebsprüfung.

Auf Ihren Wunsch hin stellen wir für Sie etwa mögliche erforderliche Anträge beim Finanzamt – zum Beispiel zur Anpassung der Vorauszahlung oder zur Stundung von Steuerschulden.

Auch hier sind offene Kommunikation und eine vertrauensvolle Verbindung zwischen Mandanten und Beratern gefragt. Dafür setzen wir uns ein. Damit Ihr Austausch mit anderen Stellen keine Fragen offen lässt.